Bestätigung über den Erhalt einer Belehrungsanweisung zur Verhinderung von unbeabsichtigtem Doping beim Start bei nationalen Wettkämpfen im BVDG-Mastersport (Stand 1. September 2011)
Es ist sorgfältig zu prüfen, ob die rezeptpflichtigen oder rezeptfreien Medikamente bzw.
Mittel, die eingenommen werden, nicht auf der Dopingliste stehen. Hierzu steht eine Liste
von zulässigen und verbotenen Medikamenten bzw. Substanzen zur Verfügung, die jeweils
auf den neuesten Stand gebracht wird. Diese Liste kann von der Webseite der NADA
(Nationale Anti-Doping-Agentur) www.nada-bonn.de herunter geladen oder über die
Medikamentendatenbank der NADA unter www.nadamed.de direkt online überprüft
Im nationalen Sport muss nur noch für wenige verbotene Substanzen ein Antrag auf
Medizinische Ausnahmegenehmigung bei der NADA gestellt werden. Hierzu ist das
vollständig ausgefüllte Antragsformular im Original zusammen mit einer aktuellen,
ausführlichen ärztlichen Stellungnahme und ggf. weiteren Befunden einzureichen. Dies gilt
für anabole Substanzen bei Athleten unter 65 Jahre, für Insulin bei unter 50-jährigen sowie
für Erythropoetin, Wachstumshormon und einige unspezifische Stimulantien generell.
Für alle ansonsten verbotene Substanzen bzw. Medikamente, wie z.B. Blutdruckmittel mit
Diuretika gilt für Master-Athleten, die keinem Testpool (Kontrollsystem) angehören, dass
lediglich ein Attest benötigt wird, in dem der behandelnde Arzt die medizinische
Notwendigkeit der Anwendung bestätigt. Das Attest muss bei jedem Wettkampf mitgeführt
und in Kopie dem Dopingkontrollformular beigefügt werden. Diese Regelung ist speziell für
Masters eingeführt worden und gilt nur für den nationalen Bereich.
Seit dem 1. Januar 2011 ist für Asthmasprays mit den Wirkstoffen Salbutamol und
Salmeterol und Kortison zur Inhalation sowie für Injektionen von Kortisonpräparaten in Gelenke, Sehnen und in die Haut keine Bescheinigung mehr nötig, sie müssen aber
weiterhin bei einer Dopingkontrolle angegeben werden.
Es versteht sich von selbst, dass Atteste und Formulare nur Anerkennung finden, wenn sie
vollständig und korrekt ausgefüllt sind und bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden.
Bei Zweifeln oder Unklarheiten, die mit Hilfe der Unterlagen und Informationen aus dem
Internet (www.nada-bonn.de) nicht geklärt werden können, empfiehlt sich eine Rücksprache
mit dem Antidopingbeauftragten des BVDG, Dr. Christian Baumgartner (vorzugsweise eMail
chr.baumgartner@kabelmail.de oder – nur in sehr dringenden Fällen – unter Tel. 0172 8909287).
Diese Belehrungsanweisung ist von jedem Teilnehmer bei Deutschen Meisterschaften zu
unterschreiben und der Meldung beizufügen. Eine nicht vorhandene oder unvollständig
ausgefüllte Belehrungsanweisung bedingt ein Startverbot.
Heinz Kuhn, BVDG-Masterreferent
Ich bestätige hiermit, die vorstehenden Regelungen zur Kenntnis genommen und verstanden
zu haben und mich dementsprechend zu verhalten.
Name/Verein: …………………………………………………………………………………………………………….
Datum/Unterschrift:…………………………………………………………………………………………………….
Q723_Rglmnt_farm:Q723_Rglmnt_farm 31-10-2008 14:24 Pagina 1 Reglement Farmacie 2009 Q723_Rglmnt_farm:Q723_Rglmnt_farm 31-10-2008 14:24 Pagina 2Doel van dit reglement is om in aanvulling op de polisvoorwaarden een aantal zaken uit hetmodelovereenkomst nader te regelen. Deze modelovereenkomst is gebaseerd op deZorgverzekeringswet, Besluit zorgverzekering (Bzv) en de Regeling zorgverzekering (Rzv
Pergunta: Acabo de ser diagnosticado com pré-leucemia, já quase leucemia mesmo. O senhor poderia me indicar uma terapia alternativa? Resposta: Falando de um modo genérico, a leucemia é uma doença do sistema imunológico. Ou talvez melhor dito, um câncer do sistema imunológico. Então achei que esta seria uma boa oportunidade para apresentar uma terapia pela qual me interessei recentemente.