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Preisliste Nr. 22 Gültig ab 01.01.2012
Current Contents®/Clinical Medicine · Excerpta Medica/EMBASE · Medical Documentation Service · Reference Update · Research Alert · Science Citation Index · SCISEARCH Database, Google Scholar Erscheinungsweise
Druckauflage
462 The Reawakening of Bendamustine – Also in Breast Cancer?
464 Adjuvant Anthracyclines and Taxanes: Quantifying the Costs of Therapeutic

Advances in Breast Cancer
468 Doxorubicin and Paclitaxel versus Fluorouracil, Doxorubicin and
Cyclophosphamide as First-Line Therapy for Women with Advanced
Breast Cancer: Long-Term Analysis of the Previously Published Trial

473 Cost Analysis Comparing an Anthracycline/Docetaxel Regimen to
CMF in Patients with Early Stage Breast Cancer
482 Tolerability of Dose Escalation of Ibandronate in Patients with Multiple
Myeloma and End-Stage Renal Disease: A Case Series
488 Phase II Study with 3rd- or 4th-Line Bendamustine (Flat Dose)
Therapy in Patients with Metastatic Breast Cancer
493 Impact of Treatment Guidelines and Implementation of a Quality
Assurance Program on Quality of Care in Endometrial Cancer
499 Primitive Neuroectodermal Tumor of the Pelvis in an Elderly Patient
DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie 503 Treatment of a Malignant Peripheral Nerve Sheath Tumor
506 Lymphoplasmacytic Sclerosing Pancreatitis with Obstructive Jaundice:

A Case Report and Review of the Literature
509 Radiofrequency Ablation as a Palliative Treatment of Primary Liver
ÖGHO – Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie Sarcoma in an Inoperable Patient with Hepatitis C Virus-Related Cirrhosis
513 Precursor T-Lymphoblastic Lymphoma as a Secondary Malignancy in a
Young Patient after Successful Treatment of Acute Promyelocytic Leukemia
517 Paraneoplastic Humoral Mediated Hypercalcemia Induced by Parathyroid
– Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Hormone-Related Protein in Gynecologic Malignancies:
A Systematic Review

Mitglied der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
www.karger.com/onk
Kurzcharakteristik
ONKOLOGIE behandelt in Original- und Übersichtsarbeiten Fragen der Krebsforschung und -behand-

Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen
lung. Als interdisziplinäre Zeitschrift bietet sie aktuelle Informationen über neue Studien, Therapie- Offsetdruck, Klebebindung, digitale Daten standards und -leitlinien. Engagierte Autoren und ein exzellentes Editorial Board gewährleisten das Bitte beachten Sie unsere Richtlinien für Druckunterlagen hohe wissenschaftliche Niveau der Veröffentlichungen. ONKOLOGIE dient der fachübergreifenden Wissensvermittlung und wird von niedergelassenen sowie klinisch tätigen Onkologen gelesen. Heftformat
Zielgruppe
Satzspiegel 180
Kliniker und niedergelassene Ärzte, Wissenschaftler und die forschende Pharmaindustrie. Beschnitt
Beilagen (nicht rabattierbar)
Grundpreis s/w
4-Farbzuschlag
4-farbig
Anzeigengrößen
Breite Höhe
bis 25 g 370,00 €. Die Beilagen müssen für eine maschinelle 3.200,00
2.040,00
5.240,00
Beihefter (nicht rabattierbar)
1.850,00
1.530,00
3.380,00
210 mm Breite ϫ 297 mm Höhe. Anlieferung gefalzt und unbeschnitten (Beschnitt: Kopfbeschnitt 4 mm, Rest 3 mm).
Preis: 1.270,00
1.020,00
2.290,00
121 1.080,00
1.020,00
2.100,00
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4 Wochen vor Erscheinungstermin frei Haus. Adresse auf Anfrage.
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Sonderformate und -werbeformen
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Ausgabe Anzeigenschluss
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Innerhalb eines Jahres
Malstaffel
Neu ab 2012: Banner-Werbung
Informationen und Preise auf Anfrage oder siehe Suppl. Personalisierte Krebsmedizin** 05.01.12 * Kongressausgabe zur Jahrestagung DGHO 2012. ** Erscheint mit Heft 1–2/11, zusätzliche Auslage beim DKK 2012 Anzeigenleitung
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Verlag für Medizin und Naturwissenschaften Vorbehalt: Technisch bedingte Veränderungen in Produktion, Verarbeitung
Wilhelmstraße 20A, 79098 Freiburg (Deutschland) und Erscheinungsweise behalten wir uns bei allen Ausgaben vor.
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1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollstän- Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel digem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie oder sonstiger Publikationen (z.B. Beilagen, Integrierte Seiten wie PharmaForum, Innovationen, Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. PharmaNews oder News, nachfolgend insgesamt als Anzeigen bezeichnet) eines werbungs- Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz- treibenden Inserenten oder anderen Auftraggebers in einer Druckschrift des Verlags zum anzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung Zweck der Veröffentlichung und Verbreitung, die außerhalb der Verantwortung von Verlag, oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs- Herausgeber und Redaktion publiziert werden.
verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglich- 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss keit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwi- und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungs- ckeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröf- gehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigen- schaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzei- voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Rekla- mationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen 12. Vor Drucklegung und Veröffentlichung überprüft der Auftraggeber den jeweiligen Inhalt und dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag erklärt, ggf. nach Übersendung von Probeabzügen, die auf Wunsch geliefert werden, dass die zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobe- Veröffentlichung in dieser Form erfolgen darf. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkor-rekturen, die ihm innerhalb der bei Versendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt 5. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines werden. Sendet der Auftraggeber den ihm übersandten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Erreicht der so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Auftraggeber das Anzeigenvolumen nicht, so wird ihm der auf bereits erschienene Anzeigen zu viel gewährte Rabatt rückbelastet. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Kalenderjahres 13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, wird der höhere Rabatt auf die bereits erschienenen Anzeigen nachträglich vergütet.
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
6. Stornierungen von Anzeigenaufträgen und Beilagenbuchungen werden bis 10 Tage vor dem 14. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht offiziellen Anzeigenschluss kostenfrei entgegengenommen. Danach gilt bis zum offiziellen im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe Anzeigenschluss eine Stornogebühr von 25% des Auftragswertes. Bei Stornierungen nach für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
dem offiziellen Anzeigenschluss werden dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rech-nung gestellt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auf- 7. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten trages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan- Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen Anzeigenschluss benachrichtigt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszu- weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der führen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, wer- 16. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen- den vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich erkennbar gemacht.
auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern gelie-fert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbind- 9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ab- liche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünsch- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent- te oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, der Auftraggeber zu tragen. Werden erteilte Aufträge vor dem Druck der betreffenden Aus- Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag gabe zurückgezogen, hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit- 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge- schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung sandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
eines Auftrages, die nicht begründet werden muss, wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
19. Maßgeblich für die Durchführung des Vertrages sind die Angaben der jeweils gültigen Anzei- genpreisliste einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderung der An- 10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder zeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Daueraufträgen sofort in der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschä- Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
digte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen ge- 20. Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden. Ein Auflagenrückgang ist nur dann gebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf Minderung oder Ersatz, von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um wenn der Zweck der Anzeige durch die Druckwiedergabe erheblich beeinträchtigt ist. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Auftraggeber ist bei allen von ihm in Auftrag gegebenen oder unter-stützten Aufträgen allein für den Inhalt gegenüber dem Auftragnehmer und sonstigen Dritten verantwortlich.

Source: http://www.pressrelations.de/mediadaten/Mediadaten2012_ONKO.pdf

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FACT SHEET: BHR-100: A Novel Intravenous Progesterone Infusion for Treating Traumatic Brain Injury Traumatic brain injury (TBI) is a serious public health problem that affects more than 3.5 million people each year in the United Statesand is a major cause of death and disability worldwide. Despite significant research resulting in more than 75 clinical trials over the past 20 years, ther

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[re-typed from the letter from the patient – below is the original] I would like to thank you for changing my life. I give God the credit, but he used your hands and mind to do his work. When I met you, I was 42 years old and not aging very gracefully. I came in for some restylane and was very happy with the results. You helped make a scar less noticeable and give my face a more youthful appear

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