Dr. med. Alexander Walz Zelgmatt 5 CH-8132 Egg Switzerland
Dr. Alexander Walz Zelgmatt 5 CH-8132 Egg
Vasella/Novartis ./. Kessler/VGT
In Ergänzung zur Stellungnahme vom 28.01.2010
Zum Vorwurf, es handele sich bei meiner Stellungnahme um ein reines Parteigutachten, welchem keinerlei Beweiswert zukäme, möchte ich Folgendes an Eides statt erklären:
1. Habe ich Herrn Dr. Kessler weder jemals getroffen, noch bin ich Mitglied des Vereins gegen
2. Dr. Kessler oder der VGT haben mir weder jemals ein Honorar angeboten, noch habe ich jemals
ein solches erhalten, weder in der Vergangenheit noch für diese Stellungnahme. Auch von keiner
anderen Tierschutzorganisation erhielt ich finanzielle Zuwendungen für das Gutachten, vielmehr
wurde es in meiner knappen Freizeit kostenfrei aus den nachfolgenden genannten Gründen
3. Bereits aus dem Umfang und der Fundiertheit meiner Ausführungen offenbart sich mein
Beweggrund: Ich bin Oberarzt an einem renommierten Spital und bin tagtäglich mit Leiden und
Sorgen durch Krankheiten und Verletzungen konfrontiert. Mein oberstes Bestreben ist, dieses Leid
zu lindern. Bereits in den 80er Jahren wurde von der Firma Ciba-Geigy, aus der in der Fusion mit
Sandoz schliesslich Novartis hervorgegangen ist, verkündet, der unmittelbare Durchbruch zum
Besiegen von Krebserkrankungen stünde kurz bevor. Dieses Ziel sei bis 1990 erreicht.1 Bis heute
sind die allermeisten Krebserkrankungen nicht heilbar und die sehr teuren Therapien überwiegend
mit schweren Nebenwirkungen verbunden, obwohl sie statistisch gesehen oft nur eine
Lebenszeitverlängerung von wenigen Wochen gegenüber Placebo erbringen und dies obwohl
genau die gleichen Krebserkrankungen in Tierversuchen mit den Medikamenten zuvor geheilt
werden konnten. Führende Krebsforscher wurden in meiner Stellungnahme zitiert, die auf den
Unsinn von Tierversuchen aus diesem Grund hinweisen, darunter auch ein Forscher aus einem
von Novartis gehaltenen Tochterunternehmen Sandoz:
Prof. Dr. H. Weidmann, seinerzeit Leiter der pharmakologischen Abteilung des
Arzneimittelherstellers Sandoz, hatte festgestellt: »Die tierexperimentellen Resultate der
Krebstests, der Mißbildungstests und der Tests auf Schädigung der Erbmasse sind für den
Menschen nicht maßgebend. Die einzige Möglichkeit, teratogene, mutagene und karzinogene
Wirkungen von neu eingeführten Substanzen zu ermitteln, ist eine intensive klinische
Überwachung des Menschen. Toxische Reaktionen des menschlichen Immunsystems sind am
Die Terratogenitätsprüfungen von Medikamenten, welche besonders wichtig sind, da es bei ihnen
um die Gefährdung von heranwachsenden Menschen geht, sind genauso zuverlässig wie das
Werfen von Münzen. (Details in meiner Stellungnahme) Ähnlich und teilweise sogar gleich verhält es
sich für nahezu alle Arten von Tierversuchen. Die amerikanische Zulassungsbehörde kommt auf
Zahlen von 96% Unzuverlässigkeit von Tierversuchen (Details in meiner Stellungnahme), von
einzelnen nicht zuverlässigen Tierversuchen kann angesichts solch erschreckender Zahlen also
keineswegs ausgegangen werden, wie uns die Klägerseite deutlich machen wil . In der SF-
Sendung »Der Club« sassen auf Seite der Tierversuchsbefürworter Rolf Zeller, Professor für
Anatomie und Embryologie an der Universität Basel, Thomas Cueni von Interpharma, dem
Verband der forschenden Pharmaindustrie und Beda Stadler, Professor für Immunologie an der
Universität Bern. Selbst diese Vertreter der Forschung und Tierversuchsbefürworter waren sich
einig darin, dass Tierversuche nicht direkt auf Menschen übertragbar sind. Novartis als führendes
Schweizer Pharmaunternehmen kommt daher eine besondere Bedeutung in Bezug auf
medizinische Forschung zu. Einzig und allein um die Qualität der medizinischen Forschung zu
erhöhen und damit für eine bessere Patientenversorgung zu sorgen, habe ich die abgelieferte
Stellungnahme verfasst. Tierschutz ist - leider muss man fast sagen - im Falle der Frage nach Sinn
oder Unsinn von Tierversuchen auch ein Synonym zu Menschenschutz.
Trotz oder gerade wegen vorgeschriebener Tierversuche im Zulassungsverfahren von neuen
Medikamenten sind schwerwiegende Medikamentennebenwirkungen die fünfthäufigste
Todesursache in den USA.3 Weitere erschreckende Zahlen kommen aus Schweden und England:
Eine schwedische Studie hat gezeigt, dass jeder 20. hospitalisierte Patient an den Folgen von
Medikamentennebenwirkungen stirbt.4 Eine Untersuchung in England hat ergeben, dass jede 15.
Spitaleinweisung aufgrund von Nebenwirkungen von Medikamenten erfolgt.5
Tierschutz ist somit in der Zwischenzeit auch zu Menschenschutz geworden, denn die
unzuverlässigen Tierversuche täuschen eine falsche Sicherheit vor, werden für Menschen
lebensgefährlich, wenn Sie zur Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, und verhindern
4. Sprechen meine differenzierten, sachlichen und mit umfassenden fundierten Quellenangaben
belegten Aussagen für sich im Gegensatz zu den reinen Behauptungen ohne Beleggrundlage der
Klägerseite, deren Glaubwürdigkeit nicht zunimmt, indem sie auf keinerlei seriöse Instanz Bezug
nimmt (Interpharma ist ein pharmaindustrieeigenes Konstrukt zur Durchsetzung von
Pharmaindustrieinteressen und keine anerkannte wissenschaftliche Instanz), sondern sich mit
reinen Wiedergaben der eigenen, persönlichen Meinung zufrieden gibt. Da alles Relevante im
Wesentlichen bereits vorgetragen wurden, beschränke ich mich im Folgenden auf einige, wenige
Zur Behauptung, die zitierten Fakten zu Medikamenten bezögen sich nicht auf Novartis
in Punkt 50 Seite 28 und zu Punkt 77, Seite 35 und Punkt 78, Seite 36:
Medikamente durchlaufen bei Novartis keinen anderen Zulassungsprozess als in anderen
Pharmaunternehmen, da die Zulassungssschritte gesetzlich vorgegeben sind, insofern können die
angeführten Beispiele von wirkungslosen und schädlichen Medikamenten, welche zuvor in
Tierversuchen als unbedenklich eingestuft wurden, exemplarisch gesehen werden. Wenn die
Kläger darauf verweisen, dass einige Medikamente von Roche produziert worden seien und daher
kein Bezug zu Novartis bestünde, so liegt hier ein offenkundiger Manipulationsversuch des
Gerichtes vor, denn dem Jahresbericht von Novartis ist auf Seite 243 zu entnehmen, dass Novartis
an der Roche Holding AG in Basel eine massgebliche Beteiligung unterhält.6 Gemäss einer
ärzteeigenen Aufstellung gehört auch Sanofi-Aventis zum Novartis-Konzern.7
Zudem wurden auch diverse Medikamente aus dem Hause Novartis nachträglich vom Markt
genommen wegen Wirkungslosigkeit im besten Fall und schwerer bis hin zu tödlichen
Nebenwirkungen im schlechtesten Fall, obwohl Tierversuche zuvor deren Wirksamkeit und
Nebenwirkungsfreiheit suggeriert hatten. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele beschränken sich
auf einige wenige, jedoch häufig eingesetzte Medikamente, die pars pro toto exemplarisch stehen:
Leponex (Clozapin) ist ein Neuroleptikum beispielsweise gegen Schizophrenie. Hier mussten
nachträglich engmaschige Blutbildkontrollen eingeführt werden, da es bei mehr als jedem
Hundertsten Patienten zu einer schweren Absenkung der weissen Blutkörperchen kommt, was
lebensbedrohlich wird, wenn es zu Infektionen kommt.8
Sirdalud (Tizanidin) ist ein Medikament gegen Muskelverspannungen und Spastik bei
neurologischen Erkrankungen und gehört zu den 1000 am häufigsten verordneten Medikamenten.
Erst nach der Zulassung wurden wichtige Enzyminduktionen erkannt, welche unter anderem zu
Medikamenteninteraktionen mit zahlreichen Medikamenten führen, was in Tierversuchen zuvor
nicht erkannt worden war. So führt zum Beispiel die Kombination mit Fluvoxamin zu einem 33fach
höheren Medikamentenspiegel oder mit dem sehr breit eingesetzten Antibiotikum Ciproxin zu
einem 10fach höheren Medikamentenspiegel. Dies führt zu Blutdruck- und Herzfrequenzabfall,
Halluzinationen und Benommenheit bis hin zum Tod.9
Auch wenn das in meiner Stellungnahme zitierte und in der Zwischenzeit vom Markt genommene
Medikament Vioxx (Rofecoxib) nicht von Novartis stammt, so ist dies nur die halbe Wahrheit, denn
auch Novartis hatte ein Medikament der gleichen Wirkstoffgruppe (Cox-2-Hemmer, also
magenfreundlichen antientzündlichen Schmerzmitteln) entwickelt und in Tierversuchen für wirksam
und unbedenklich befunden: Lumiracoxib. Sogar der Handelsname stand schon fest: Prexige.
Nachdem sich jedoch bei anderen Cox-2-Hemmern bereits schwerste Nebenwirkungen gezeigt
hatten, welche in Tierversuchen nicht vorhergesehen wurden, so unter anderem Schlaganfälle und
Herzinfarkte, entschied sich Novartis den Zulassungsantrag bei den Behörden zurückzuziehen.10
Später überwog offenbar doch der Drang nach kommerzieller Vermarktung und ein
Zulassungsantrag wurde eingereicht und Prexige zugelassen. Jedoch musste bereits ein Jahr
später (2008) die Zulassung von den Zulassungsbehörden widerrufen werden, da es bei Patienten
zu schwersten Leberschädigungen schon nach kurzer Einnahme gekommen war.11
Das Epilepsie-Medikament Trileptal (Oxcarbazepin) hat nach der Zulassung gleich zwei schwerste
Nebenwirkungen induziert, welche in Tierversuchen von Novartis nicht erkannt wurden. Zum einen
ein Hypersensitivitätssyndrom, welches verschiedenste Organe gleichzeitig befällt und zu deren
Versagen führen kann. Zum anderen kann das Medikament zum Teil tödliche verlaufende
Hautreaktionen wie das Stevens-Johnson-Syndrom und die toxische epidermale Nekrolyse (Lyell-
Syndrom) auslösen.12 Dies wiegt umso schwerer, als es sich bei dem Medikament um eine
Scheininnovation handelt. Novartis hat es damit beworben, dass es als Abkömmling des schon
länger bekannten Medikamentes Carbazepin besser verträglich sei. Für Carbazepin waren die
genannten Nebenwirkungen schon länger bekannt, womit für betroffene Patienten eine sinnvolle
Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen konnte. Indem jedoch das teurere Trileptal eingesetzt wurde
unter der Annahme einer Scheinsicherheit durch die Tierversuche wurden Patienten diesem
unnötigen Risiko ausgesetzt und mussten teilweise dafür mit dem Leben bezahlen.
Tegaserod (Zelmac, Zelnorm) wurde für die Behandlung des Reizdarmsyndromes zugelassen, das
oft mit Durchfällen einhergeht, jedoch ein mildes Krankheitsbild ohne Gesundheitsgefährdung
darstellt. Später wurde die Zulassung widerrufen, da es nicht nur zu verstärkten Durchfällen und
Darmdurchblutungsstörungen kam, sondern auch zu teilweise tödlichen Herz-Kreislauf-
Komplikationen.13 Somit wurden zuvor nahezu gesunde Patienten mit einer eigentlich nicht
behandlungsbedürftigen Erkrankung durch Novartis-Arznei schwer krank, obwohl uns Novartis
auch weiterhin in Ihrer Klageschrift suggeriert, Tierversuche seien unverzichtbar, da sie Sicherheit
Die Creme Elidel (Pimecrolimus) wurde für eine weit verbreitete Erkrankung insbesondere im
Kindesalter entwickelt, die atopische Dermatitis, besser bekannt unter der Bezeichnung
Neurodermitis. Bereits 2006 hat die europäische Zulassungsbehörde EMEA wegen des
Verdachtes auf ein Auslösen von Krebs durch das Medikament es erst als 2. Wahl empfohlen. Vier
Jahre später ist für das unabhängige, neutrale Arznei-Telegramm sogar unklar, ob überhaupt ein
Nutzen bei Anwendung besteht – wiederum trotz vorangehender erfolgreicher Tierversuche.
Insofern wäre eine andere Ausdrucksweise angebracht: Nicht TROTZ vorangehender
Tierversuche traten unvorhersehbare Nebenwirkungen auf, sondern WEGEN vorangehender
Tierversuche treten Nebenwirkungen auf, die in tierfreien innovativen Testmethoden besser
vorhergesagt werden könnten und nicht TROTZ Tierversuchen sind Medikamente beim Menschen
teilweise wirkungslos, sondern WEGEN Tierversuchen werden beim Menschen wirksame
Medikamente nicht zugelassen und unwirksame Medikamente erhalten die Zulassung. Beispiele
hierfür finden sich in meiner Stellungnahme. Zur gesetzlichen Vorschrift von Tierversuchen
Die Klägerseite ist offenbar ausserstande, eine sachliche Diskussion zu führen, wenn sie auf Seite
18, wie schon wiederholt zuvor, behauptet, Tierversuche seien gesetzlich vorgeschrieben. Schon
ein Blick in die Tierversuchsstatistik zeigt, dass der weitaus grösste Teil (>90%) der Tierversuche
an Universitäten in der Grundlagenforschung durchgeführt wird, die per definitionem seltenst zu
konkreten Therapieerfolgen führt. Gesetzlich vorgeschrieben sind Tierversuche einzig und allein im
Rahmen der Neuzulassung von Medikamenten, wobei für die gesamte Medikamentenentwicklung
nur 1,5% aller Tierversuche an Universitäten durchgeführt werden. Dennoch könnten viele
Tierversuche durch weitaus sinnvollere und zuverlässiger auf Menschen übertragbare
tierversuchsfreie Testmethoden ersetzt werden, was in viel zu ungenügendem Masse erfolgt. Der
Tatbestand der Tierquälerei ist keineswegs automatisch von der Hand zu weisen, nur weil
Tierversuche in Einzelfällen gesetzlich vorgeschrieben sind. Dem Begriff Tierquälerei kommt
umgangssprachlich eine andere Bedeutung zu als strafrechtlich, ähnlich wie auch dem Begriff
Mord, da der normale Bürger nicht zwischen Totschlag im Affekt, fahrlässiger oder vorsätzlicher
Tötung und Mord differenzieren kann. Eine Tierquälerei aus ethischer Sicht liegt bereits dann vor,
wenn nicht alle nur erdenklichen Massnahmen unternommen wurden, um Leid zu minimieren. Die
Kläger mögen vereinzelt Anstrengungen diesbezüglich unternommen haben, wie jedoch von den
Klägern selbst dargestellt, gibt es keine klaren Regelungen, welche die konsequente Anwendung
von zur Verfügung stehenden tierfreien Forschungsmethoden fordern und Sanktionen für die
Durchführung von Tierversuchen vorsehen würden im Falle von nicht angewandten tierfreien
Gemäss BVET-Schweregradeinteilung liegt bereits ein Schweregrad 2 (von 3 möglichen) vor bei
vielen von Novartis durchgeführten Tierversuchen:
«Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die eine mittelgradige, kurzfristige oder
eine leichte, mittel- bis langfristige Belastung (Schmerzen, Leiden oder Schäden, schwere Angst
oder erhebliche Beeinträchtigung des Al gemeinbefindens) bewirken.»14
Insofern kommt Tierversuchen, welche vermeidbar wären, da bereits jetzt schon nicht gesetzlich
vorgeschrieben (dazu zählen auch die allermeisten von Novartis durchgeführten Tierversuche, da
auf die Grundlagenforschung entfallend - wie oben dargestellt), durchaus ein analoger Tatbestand
zur Körperverletzung beim Menschen zu, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn der Betroffene
in sie eingewil igt hat oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Beides kann für Tierversuche
verneint werden, da ein rechtfertigender Notstand nicht einmal für die allermeisten
Medikamentenneuentwicklungen angenommen werden kann.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat auf ihrer Liste der unentbehrlichen Arzneimittel
lediglich rund 300 Wirkstoffe aufgeführt. Al eine in der Schweiz sind über 6000 chemisch definierte
Medikamente zugelassen und damit das Zwanzigfache dessen, was als unentbehrlich gelten darf.
Diese Zahl stammt wiederum von der Tierversuchslobby selbst, der von den Klägern gern zitierten
Interpharma.15 Auf der zitierten Seite wurde auch deutlich, dass die Zahl der von der Swissmedic
zugelassenen Medikamente seit 1985 trotz aller Neuentwicklungen um 4000 abgesunken ist, weil
bereits ein teil der nutzlosen und nebenwirkungsreichen bis hin zu tödlichen Medikamenten
nachträglich wieder vom Markt genommen wurde, obwohl zuvor Tierversuche deren scheinbare
Wirkung und Nebenwirkungsfreiheit suggeriert hatten.
Für all die 6000 Medikamente wurden jedoch Tierversuche durchgeführt, obwohl bei vielen
Medikamenten von vornherein klar war, dass deren Entwicklung überflüssig ist. Sie wurden
dennoch durchgeführt, weil damit Umsatz und Gewinn maximiert werden können. Berücksichtigt
man alle Hersteller und Packungsgrössen so sind z.B. alleine 719 Präparate ACE-Hemmer/
Sartane. Alleine vom Wirkstoff Captopril existieren 57 Präparate. Unter den 719 Präparaten ist
auch das von Novartis vertriebene Diovan, mit welchem alleine im Jahr 2009 ein Umsatz in Höhe
von 6 Mil iarden erzielt wurde und das damit der Topseller von Novartis ist.16 Die Unterschiede
zwischen einzelnen Präparaten sind marginal und führen häufig zu mehr Schaden als Nutzen, da
Dosierungen verwechselt werden, da kein Arzt die Dosierungen von 6000 Medikamenten
zuverlässig beherrschen kann (Vgl. diverse Publikationen des Vereins zur Verhinderung von
Komplikationen medizinischer Eingriffe unter der Leitung von Prof. Stäubli in Zusammenarbeit mit
der Chefärztevereinigung der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin) und wie am
Beispiel von Rasilez unten dargestellt für viele Ärzte die Unterschiede einzelner Präparate längst
nicht mehr zuverlässig beurteilbar sind. Wenn nun also von 719 Präparaten in der endgültigen
Konsequenz 718 verzichtbar wären, wurden 718 mal unnötige Tierversuche für die Zulassung
durchgeführt, zu denen neben dem eigentlichen Versuch auch beispielsweise die verstümmelnde
Markierung der Tiere durch Amputation einzelner ihrer Zehenendglieder gehört. Insofern kann die
Klägerin nicht allen Ernstes behaupten, sie würde ausschliesslich medizinisch notwendige
Tierversuche durchführen, denn die Tierversuche für die 718 unnötigen Präparate werden
ausschliesslich aus Gründen der Profitmaximierung durchgeführt, die man durchaus als Habgier
bezeichnen kann, wenn dafür bil igend Tierleid veranlasst wird, das beim Menschen als
Körperverletzung strafbar wäre. Tiere sind sowohl physisch wie psychisch ähnlich leidensfähig wie
Menschen, wenn man Verhaltensbiologen Glauben schenkt und kann auch von jedem
Heimtierhalter bestätigt werden. Die Tatsache, dass Tierversuchsbefürworter dies immer wieder
bestreiten ist ein weiteres Indiz dafür, wie verwerflich die Durchführung der Tierversuche ist, denn
dann führen die Tierversuchs-Forscher die Tierversuche trotz der Annahme durch, dass sich
Mensch und Tier unterscheiden und behaupten dennoch im gleichen Atemzug, dass die
Ergebnisse von Tierversuchen auf Menschen übertragbar seien.
Novartis beruft sich darauf, Tierversuche unter anderem deshalb durchzuführen, weil Tierversuche
in der Medikamentenzulassung gesetzlich vorgeschrieben seien. Novartis hat jedoch bislang
keinerlei Gesetzesinitiative angestrengt, Tierversuche nicht mehr zum verpflichtenden Instrument
im Medikamentenzulassungsprozess zu machen, was von allen seriösen Wissenschaftlern
befürwortet werden würde. Novartis tut dies mutmasslich deshalb nicht, weil Novartis weiterhin
Tierversuche durchführen müsste bis andere Länder gleichziehen würden, um so auf dem
weltweiten Markt agieren zu können. Schon deshalb hat Novartis ein ureigenstes Interesse daran,
dass in der Schweiz Gesetze nicht den medizinischen Erkenntnissen angepasst werden, sondern
es bei den jetzigen Regelungen bleibt. Zur Behauptung der Anwaltskanzlei der Kläger (S. 11), Tierversuche seien "für die Entwicklung innovativer Wirkstoffe und Medikamente unentbehrlich" und würden "überall in der Welt" von "Kontrollbehörden" verlangt Diese Behauptung ist in ihrer Absolutheit ebenso absolut falsch. Auch hierzu nur ein Beispiel, das
umfassend bereits in meiner Stellungnahme dargestellt wurde. Bislang wurde für jede Charge von
Botox der unbestritten grausame LD50-Test an einer Gruppe von Mäusen durchgeführt. Dabei
wird Mäusen Botox in steigender Dosierung in die Bauchhöhle injiziert, bis schliesslich 50% von
ihnen daran an Nervenlähmungen und Erstickungstod versterben. Eine Alternativmethode ist der
Snap-25-Endopeptidase-Test, bei dem kein einziges Tier zu Schaden kommt. Dieser Test ist
sensitiver, bil iger und schneller als der LD50-Test17, auch die Präzision (d.h. Schwankungsbreite)
ist beim Snap-Test besser als beim LD50-Test18. Das Wort Alternativmethode sollte daher generell
mit Bedacht gewählt werden, denn die tierversuchsfreien Forschungsmethoden sind in der Regel
weitaus zuverlässiger und daher keine Alternative, sondern innovative Fortschritte gegenüber
Tierversuchen. Dieser Test wurde unter anderem von der englischen Zulassungsbehörde NIBSC
umfassend getestet – auch im direkten Vergleich mit dem LD50-Test - und auch für verschiedene
Botox-Präparate validiert und ist seither dort erfolgreich im Einsatz.19 Auch im Europäischen
Arzneimittelbuch, welches auch für die Schweiz Gültigkeit hat, wurde der Snap-Test bereits 2005
zugelassen.20 Al e Hersteller von Botox in der Schweiz führen jedoch weiterhin den LD50-Test
durch wider besseren Wissens, weil sie sich mit den Tierversuchen bislang stets von
Schadenersatzklagen befreien konnten und um den weltweiten Markt aus den zuvor genannten
Gründen nicht teilweise zu verlieren, wenn auf die LD50-Tests verzichtet wird. Damit ist
eindrücklich unterstrichen, dass Kontrollbehörden nicht generell Tierversuche verlangen und dass
innovative tierversuchsfreie Forschungsmethoden in der Regel bessere Resultate erbringen,
welche zuverlässigere Aussagen bezüglich Menschen ermöglichen. Das Festhalten an
Tierversuchen ist daher keineswegs unentbehrlich, sondern vielmehr ein hochgefährliches
Anliegen, das die Gesundheit von Mil ionen Menschen leichtfertig aufs Spiel setzt. Es ist vielmehr
häufig von rein markt- und profitorientierten Interessen geleitet. Die Rekordgewinne von Novartis
sind blutgetränkt. Offenbar haben auch die Anwälte der Kläger dies bislang nicht verstanden, wenn
sie schreiben, sie könnten nicht nachvollziehen, was an den Profitmaximierungsinteressen falsch
Zur Ablehnung der Ethik-Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Med. Wissenschaften Punkt 44 auf Seite 26:
Die Ethik-Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gelten
allgemein als ausgesprochen ausgewogen, wohl überlegt formuliert und sind daher für die
Ärzteschaft bindend, da sie in die jeweiligen Standesordnungen übernommen werden. Bei
diversen Gerichtsverfahren zum Thema Sterbehilfe wurden die Richtlinien daher auch als
gesetzesähnlich eingestuft und zur massgeblichen Urteilsgrundlage erklärt. Gleicher Stellenwert
darf daher durchaus auch der Ethik-Richtlinie zum Umgang für Tierversuche angenommen
werden. Obwohl darin Tierversuche grundsätzlich nicht kategorisch abgelehnt werden (was auch
angesichts der zahlreichen im Gremium vertretenen tierversuche-durchführenden Wissenschaftler
verwunderlich gewesen wäre), anerkennt Novartis die Richtlinien nicht. Die Novartis Animal
Welfare Policy ist eine selbstgefällige Erklärung, die jedoch schon deshalb nicht als Ersatz
herhalten kann, weil Körperverletzungen an Tieren, welche mit einem behaupteten
gesamtgesellschaftlichen Nutzen verbunden wären, auch auf einer gesamtgesellschaftlichen
Ethikgrundlage und nicht auf einer hauseigenen basieren müssen.
Das Bundesgericht hat mehrere Affenversuche an der Universität Zürich am 7.10.2009 als
unzulässig erklärt. Dieser Fall il ustriert auch die Wirkungslosigkeit der angeblich so durchdachten
und konsequenten Novartis-eigenen Ethikrichtlinien, denn Hans-Peter Schreiber, Mitglied der
Ethikkommission von Novartis, rechtfertigte und befürwortete in einer Diskussion über
Tierversuche in der Arena-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 16.10.2009 trotz zu diesem
Zeitpunkt bereits auch gerichtlich attestierten Tierqualen.
Zur Behauptung, Ethikommissionen würden sicherstellen, dass nur ethisch vertretbare Tierversuche durchgeführt werden unter gleichem Punkt Diese Behauptung ist absolut falsch, denn die Kommissionen sind nicht paritätisch besetzt (Ethik-
und Tierschutzvertreter sind in der Minderheit), zudem sitzen in den Kommissionen vielfach genau
die gleichen Personen, die selbst Tierversuche durchführen. Es sei nur auf das in der
Stellungnahme ausführlicher geschilderte Beispiel des unter anderem für Novartis arbeitenden
Forschers Eric Rouil er der Universität Fribourg verwiesen, dem auch bereits einmal gerichtlich
Tierversuche wegen unnötiger Grausamkeit untersagt wurden. Er sitzt in der Kommission und
darüber hinaus auch im Forschungsbeirat des Schweizerischen Nationalfonds, wo über die
Vergabe von Forschungsgeldern entschieden wird. Somit kann er sehr viel leichter Gelder für
Tierversuchsvorhaben bekommen und deren Genehmigung einfach in der Kommission erlangen.
Insofern möge das Gericht den Klägern derart irreführende Behauptungen untersagen!
Zur Nicht-Publikation von Negativresultaten aus Studien
Al eine die Tatsache, dass die Klägerseite keinen Beleg und stattdessen nur eine pauschale
Negierung proklamiert zum in der Wissenschaft längst bekannten Sachverhalt, dass
Negativresultate von Tierversuchsstudien wie auch von klinischen Studien häufig nicht publiziert
werden (Punkt 47 Seite 28) oder dass Tierversuche häufig mehr schaden als nützen (Punkt 61
Seite 32), zeigt, dass die Klägerseite angesichts der erdrückenden zitierten Fakten keine
sachlichen Argumente mehr für Tierversuche beibringen können, wenn renommierteste Aids- und
Krebsforscher, zahlreiche ärztliche und wissenschaftliche Fachgesellschaften bis hin zur
weltgrössten Arzneimittelzulassungsbehörde, der FDA in den USA, und sogar ehemalige
Tierversuchsdurchführer die katastrophale Unzuverlässigkeit von Tierversuchen aufzeigen. Um nur
noch ein Beispiel hinzuzufügen: In der herstellerfinanzierten Studie Val-Heft zu dem bereits oben
erwähnten umsatzstärksten Novartis-Medikament Diovan wurden wesentliche Daten in der
Publikation unerwähnt, die für die Nutzenbewertung notwendig, aber für Novartis ungünstig
Zur Behauptung, die Kläger würden alles nur Erdenkliche tun, um Tierversuche zu vermeiden oder deren Schweregrad zu reduzieren. Punkt 60, Seite 31
Diese Behauptung darf schon deshalb als falsch angenommen werden, weil drei Seiten vorher
(Punkt 53, Seite 29) und nachfolgend noch einmal unter Punkt 72 die den Klägern vorgehaltene
Tatsache, dass weitaus mehr Geld für Werbung und auch für Tierversuchsforschung als für
tierversuchsfreie Forschung (0,2 Promil e des Budgets) ausgegeben wird, nicht widerlegt werden konnte. Zur Behauptung der „Unternehmenszweck“ von Novartis sei, „Leben zu retten“ (Seite
Bis ich als Oberarzt den Novartis-Vertreter (dessen Personalien vom Gericht jederzeit bei mir
erfragt werden können, an dieser Stelle jedoch nicht benannt werden zu dessen Schutz vor
Repressalien seitens seines Arbeitgebers) wegen sachlicher Inkompentenz nicht mehr empfangen
habe, hat dieser vehement behauptet, das von Novartis vertriebene Medikament Rasilez
(Aliskiren) sei 1. Wahl in der Behandlung von Bluthochdruck und damit einer der am weitetesten
verbreiteten Erkrankungen überhaupt. Bei dem Medikament handelt es sich weder um eine echte
Innovation, da der Wirkungsmechanismus ähnlich dem der langjährig bekannten ACE-Hemmer
/Sartane ist, sondern auch um ein bezüglich schädlicher Nebenwirkungen, insbesondere bei
Langzeiteinnahme - wie sie bei den meisten Patienten erforderlich ist, und Interaktionen völlig
unzureichend erforschtes Medikament. Um meine berechtigte Kritik zu entkräftigen, hatte der
Vertreter versucht, die Empfehlungen der Schweizerischen Hypertonie Gesellschaft zu
unterstreichen, welche er zeitgleich überreichte, nach denen seiner Meinung nach sogar eine
Fachgesellschaft Rasilez als 1. Wahl-Medikament empfiehlt. Hier die Quellenangabe dazu.22 Die
Fachgesellschaft hat hier Reninhemmer (zu dieser Gruppe gehört Rasilez) einzig und allein bei
vorbestehender Nierenschädigung (Proteinurie, Mikroalbuminurie, diabetische Nephropathie)
neben ACE-Hemmern und Sartanen (Ang II Antagonist) als zu bevorzugende Medikamente
dargestellt also nicht als 1. Wahl und auch diese Gleichberechtigung ist fachlich nicht
verantwortbar. Es darf spekuliert werden, mit welchen Mitteln Novartis dies erreicht hat, denn alle
internationalen - echten - Leitlinien, die unabhängig erstellt wurden, kommen zu anderen
Empfehlungen und sehen Rasilez als nachrangig anzuwendendes Medikament an. Der nicht tief in
der aktuellen wissenschaftlichen Literatur stehende Arzt (dazu zählen die meisten, da sie sich
vorrangig mit Patientenversorgung beschäftigen) wird unter der Annahme, dass hinter der
Empfehlung einer Fachgesellschaft auch ein seriöses Urteil steht, diesen Empfehlungen Folge
leisten. Der Hinweis des Novartis-Vertreters, Rasilez sei 1. Wahl-Medikament ohne Erwähnung der
Einschränkung auf Nierenfunktionsstörungen suggeriert dem Arzt darüber hinaus, dass es ein
Medikament für nahezu alle Patienten mit Bluthochdruck ist. Bereits mehrmals mussten wir
Patienten hospitalisieren, welche wegen Nebenwirkungen von Rasilez schwerwiegende
Komplikationen hatten. In allen Fällen wäre Rasilez nicht indiziert gewesen und ein anderes
Medikament zu bevorzugen gewesen. Etwa 30% aller Medikamente, mit denen Patienten auf
unseren internistischen Stationen eintreten, welche von niedergelassenen Ärzten verordnet
wurden, können wir ersatzlos streichen ohne dass es zu einer Zustandsveränderung des Patienten
kommt. Bei etwa weiteren 15% aller eingenommenen Medikamente kommt es sogar zu einer
Zustandsverbesserung nach dem Absetzen, damit sind fast die Hälfte aller eingenommenen
Medikamente überflüssig und teilweise sogar gesundheitsgefährdend. Da es zu dieser Frage
bislang keine schweizerische Untersuchung gibt, haben wir eine entsprechende Studie aufgegleist,
die über mehrere Jahre laufen wird, um seriöse Daten zu erhalten. Die genannten Zahlen
stammen aus einer vorläufigen Zwischenauswertung und unterstreichen zusammen mit der
Erfahrung des Novartisvertreters, dass der Lebensrettungsanspruch von Novartis eher als blosses
Lippenbekenntnis gewertet werden muss, das als Rechtfertigung für Umsatz- und
Gewinnmaximierung herhalten muss. Vor diesem Hintergrund ist auch das Beharren auf
Tierversuche zu sehen, denn die Anwendung oder Erforschung neuer tierversuchsfreier
Forschungsmethoden wäre mit einem mindestens intellektuellen, gelegentlich auch materiellen
Mehraufwand verbunden, den Novartis offenbar scheut. Mit den tierversuchsfreien
Forschungsmethoden wären jedoch zuverlässigere Vorhersagen bezüglich Wirkung und
Nebenwirkungen beim Menschen möglich, was die bereits vorgelegten Beispiele il ustrieren und
was auch von keinem ernsthaften Wissenschaftler angezweifelt wird.
Glivec ist zweitstärkstes Medikament bei Novartis bezogen auf den Umsatz. Erlöst wurden 2009
damit 3,9 Mil iarden US-Dollar. Dennoch verweigert Novartis beharrlich die Zurverfügungstellung in
ärmeren Ländern, wie in meiner Stellungnahme detail iert aufgezeigt wurde. Zahlreiche Ärzte- und
Menschenrechtsverbände wie Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International, medico international
und die Erklärung von Bern protestierten dagegen. Novartis versucht jedoch auf dem Klageweg
hier seine rein ökonomisch geleiteten Interessen durchzusetzen. In ähnlicher Weise erscheint auch
das hier angezettelte Gerichtsverfahren, in dem es vor allem darum geht, besonders kritische
Personen und Institutionen wie den VGT und Dr. Kessler zum Schweigen zu bringen, um dadurch
auch andere Kritiker abzuschrecken und damit von den teilweise menschen- und tierverachtenden
Misständen bei Novartis abzulenken. Die Behauptung der Kläger, es gehe ihnen ausschliesslich
um das Wohl der Patienten, ist bereits durch das Beispiel Glivec hinreichend als Falschaussage
entlarvt. Wenn nun Mil ionen Menschen das Medikament Glivec vorenthalten werden soll und
damit bereitwil ig bei ihnen Leid bis hin zum Tod in Kauf genommen wird, angesichts eines bereits
erfolgenden Umsatzes damit von 3,9 Mil iarden US-Dollar, der durch die Freigabe für ärmere
Länder höchstens unwesentlich geschmälert werden würde, kann man nachvollziehen, warum
jemand die Kläger als Massenverbrecher bezeichnet, wenngleich diese Formulierung im
juristischen Sinne unzutreffend sein mag. Mindestens ist es jedoch millionenfach unterlassene
Hilfeleistung mit Todesfolge aus niedrigen Beweggründen (Habgier), die anders als die Klägerseite
behauptet durchaus verwerflich ist, denn auch Dr. Vasella unterliegt als Arzt der Standesordnung
der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH.23 In Artikel 2 ist darin zu lesen: »Es ist Aufgabe des
Arztes und der Ärztin, menschliches Leben zu schützen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten,
Krankheiten zu behandeln, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen.« In Artikel 14 wird zur
Honorarforderung ausgeführt: »Die ärztliche Honorarforderung muss angemessen sein. Grundlage
für die Berechnung bilden die anwendbaren Tarife. Soweit zulässig sind dabei die besonderen
Umstände des einzelnen Falles, insbesondere die Schwierigkeiten der Leistung, der Zeitaufwand
und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Honorar-schuldners zu berücksichtigen.« Dr. Vasella
verstösst damit Tag für Tag gegen die ärztliche Standesordnung in gleich zwei Artikeln. Zusammenfassend vermochte die insgesamt 49 Seiten umfassende Replik der Kläger nichts an
Fakten vorzubringen, das zu einer Revision meiner Feststellungen in meiner Stellungnahme führen
müsste. Dass sich eine grosse Anwaltskanzlei zu derartiger Unsachlichkeit in Bezug auf
Tierversuche nur zur Befriedigung der Interessen ihrer Mandanten hinreissen lässt, ist die einzige
Erkenntnis daraus. Vielleicht haben die Unterzeichner bei einer sie hoffentlich nie treffenden, aber
dennoch irgendwann mutmasslich eintretenden schweren Erkrankung, einmal Gelegenheit die
Limitationen der modernen Medizin aufgrund fehlgeleiteter Forschung am eigenen Leib zu
erfahren und werden dann in kritischer Reflexion zu einem Umdenken kommen. Für den
Menschen relevante Gefahren werden im Tierversuch nicht erkannt und umgekehrt werden
Gefahren vorgetäuscht, wo gar keine sind und so werden unter Umständen wichtige Medikamente
nicht zugelassen oder angewandt. Dies ist die Zusammenfassung der Erkenntnisse vieler
Arbeitsgruppen, Fachgesellschaften und Wissenschaftler. So haben bereits 2004 Professoren der
Universitäten Bristol, Edinburgh, London und New Haven in einer der drei weltweit
renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften eine Analyse publiziert, in der sie der Frage
nachgingen, ob es Belege dafür gäbe, ob Tierversuche Menschen nutzen. Dazu verglichen sie die
Ergebnisse von Tierversuchen mit den klinischen Untersuchungen an Menschen und haben
einerseits aufgezeigt, dass die Ergebnisse oft ganz erheblich voneinander abweichen und
andererseits zum Teil Menschen- und Tierversuche zu neuen Therapieverfahren parallel
stattfanden, was den Unsinn von Tierversuchen noch hervorhebt. Die Schlussfolgerung der
Autoren war schon 2004, dass eine Überprüfung der gängigen Praxis von vorgeschriebenen
Tierversuchen höchstdringlich erfolgen sollte, um eine bessere medizinische Versorgung
sicherzustellen. 24 Passiert ist seither nichts und damit höchste Zeit dies zu tun. Quellenangaben
1 Dr. med. vet. habil. Franz Gruber, Doerenkamp-Zbinden-Stiftung & ALTEX-Edition: Wieviel
Vertrauen dürfen wir in die Ergebnisse von Tierversuche setzen? Vortrag 23.4.2009, Bern
(Präsentation liegt vor und kann eingesehen werden)
2 Hartinger, Werner: Experiments on Animals are scientifically unacceptable / Tierversuche sind
wissenschaftlich nicht verwertbar. Ehlers Verlag, 1993
3 Lazarou, J.; Pomeranz, B. H. und Corey, P. N.: Incidence of adverse drug reactions in
hospitalized patients: a meta-analysis of prospective studies. JAMA, 1998, 279(15), S.1200-1205
4 Wester, K.; Jonsson, A. K.; Spigset, O.; Druid, H. und Hagg, S.: Incidence of fatal adverse drug
reactions: a population based study. Br J Clin Pharmacol, 2008, 65(4), S.573-579
5 Pirmohamed, M.; James, S.; Meakin, S.; Green, C.; Scott, A. K.; Wal ey, T. J.; Farrar, K.; Park, B.
K. und Breckenridge, A. M.: Adverse drug reactions as cause of admission to hospital: prospective
analysis of 18 820 patients. BMJ, 2004, 329(7456), S.15-19
7 Arzneitelegramm – Informationsdienst für Ärzte, Apotheker. Neutral, unabhängig, anzeigenfrei. a-
8 Arzneimittelkompendium der Schweiz, Ausgabe 2010. Abgerufen 1.8.2010.
9 Arzneimittelkompendium der Schweiz, Ausgabe 2010. Abgerufen 1.8.2010 und
Ärzteanschreiben der Novartis Pharma AG (Bern, Basel, Schweiz) vom 8. Juni 2004
10 Arzneitelegramm – Informationsdienst für Ärzte, Apotheker. Neutral, unabhängig, anzeigenfrei.
11 Deutsche Ärztezeitung 9.4.2008: Zulassung für Lumiracoxib widerrufen
12 Arzneitelegramm – Informationsdienst für Ärzte, Apotheker. Neutral, unabhängig, anzeigenfrei.
13 FDA Public Health Advisory: Tegaserod maleate (marketed as Zelnorm):
0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdHx_hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
17 Ekong, T. A.; Feavers, I. M. und Sesardic, D.: Recombinant SNAP-25 is an effective substrate
for Clostridium botulinum type A toxin endopeptidase activity in vitro. Microbiology, 1997, 143 ( Pt
18 Straughan, D.: Progress in applying the Three Rs to the potency testing of Botulinum toxin type
A. Altern Lab Anim, 2006, 34(3), S.305-313
19 Sesardic, D.: Alternatives in testing of bacterial toxins and antitoxins. Dev Biol (Basel), 2002,
20 Monographienr. 2113: Clostridium Botulinum Toxin A. European Pharmacopoeia. (5) 2005
21 Arzneitelegramm – Informationsdienst für Ärzte, Apotheker. Neutral, unabhängig, anzeigenfrei.
23 Standesordnung FMH in der revidierten Fassung vom 10.12.2009
24 Pound, Pandora et al: Where is the evidence that animal research benefits humans? British
The MSCI USA Investable Market Index (IMI) Utilities is designed to capture the large, mid and small cap segments of the US equity universe. All securities in the index are classified in the Utilities sector as per theGlobal Industry Classification Standard (GICS®). Cumulative Index Performance — Gross Returns (Feb 1999 – Feb 2014) — USDIndex Performance — Gross Returns (%) (Februar
Meaning of p-value in Medical Research Corresponding Author: Dr. Brijesh Sathian, Assistant Professor & Managing and Chief Editor NJE, Community Medicine, Manipal College of Medical Sciences, Department of Community Medicine, Manipal College of Medical Sciences, 155 - Nepal Submitting Author: Dr. Brijesh Sathian, Assistant Professor & Managing and Chief Editor NJE, Community