Fakolith_fk_25_ de

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· Produktidentifikator
· Handelsname: FAKOLITH FK 25
· Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Anstrichmittel
· Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:

Fakolith Farben GmbHCarl-Benz-Str. 1964658 Fürth/Odw.
Tel.: +49 (0) 6253 / 2394-0, Fax.: +49 (0) 6253 / 2394-10
· Auskunftgebender Bereich:
Deutschland:Tel. +49 (0) 6253 / 2394-0 Fax: +49 (0) 6253 / 2394-10 · Notrufnummer: Giftnotrufzentrale Mainz - 24h - Tel.: +49(0)6131-19240
2 Mögliche Gefahren
· Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
· R-Sätze:
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · S-Sätze:
60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate
· Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Modifizierte wässrige Kunstharzdispersion auf Acrylat-Copolymer-Basis
· Gefährliche Inhaltsstoffe:

Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic Sicherheitsdatenblatt
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Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319; · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· nach Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. · nach Verschlucken:
Sofort Mund mit Wasser spülenSofort Arzt hinzuziehen. · Hinweise für den Arzt:
Es sind keine besonderen Maßnahmen bekannt, symptomatische Behandlung vornehmen. · Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.
· Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
· Weitere Angaben

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriftenentsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
· Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
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7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
· Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Frost schützen.
· Lagerklasse: 10
· Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

57-55-6 1,2-propylen-glycol (< 2,5%)
MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb
872-50-4 N-Methyl-2-pyrrolidon (< 2,5%)
AGW (Deutschland) 82 mg/m³, 20 ml/m³

· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung.
· Handschutz:
Nur Chemikalien - Schutzhandschuhe mit einer CE-Kennzeichnung der Kategorie III verwenden.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitungsein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.
Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiterenQualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eineZubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht Sicherheitsdatenblatt
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vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Handschuhe aus PVC.
· Augenschutz:

· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:

Form:
Farbe:
· Geruch:
· pH-Wert:
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: ca. 0°C
Siedepunkt/Siedebereich:

· Flammpunkt:
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. · Dichte bei 20°C:
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
· Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10 Stabilität und Reaktivität
· Reaktivität
· Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · Möglichkeit gefährlicher Reaktionen keine, bei bestimmungsgemäßer Verwendung
· Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine, bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung

11 Toxikologische Angaben
· Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität:
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

52645-53-1 Permethrin
Oral

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Inhalativ LC50/4 h > 0,599 * mg/l (rat) *(highest attainable concentration) Method: OECD 872-50-4 N-Methyl-2-pyrrolidon
Dermal

· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut:

im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizendbei DauerexpositionReizwirkung möglich · am Auge: Reizwirkung möglich
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt

12 Umweltbezogene Angaben
· Toxizität
· Aquatische Toxizität:

52645-53-1 Permethrin
Algentoxizität

0,5 mg/l (Selenastrum capricornutum) (EC50 (72h))OECD 201 Daphnientoxizität 0,017 mg/l (Daphnia magna) (EC50 (24h)) 0,76 mg/l (Poecilia reticulata) (LC50 (96h))OECD 203 · Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verhalten in Umweltkompartimenten:
· Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Ökotoxische Wirkungen: nicht bestimmt
· Bemerkung: Schädlich für Fische.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdendNicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
schädlich für Wasserorganismen
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

13 Hinweise zur Entsorgung
· Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:

Für die Entsorgung sind die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten. Flüssige Komponente einergeeigneten Verbrennung zuführen.
Produkt kann nach Aushärtung zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
· Europäischer Abfallkatalog
08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, 08 01 00 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken Sicherheitsdatenblatt
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08 01 11 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten · Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14 Angaben zum Transport
· UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA

· Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, IMDG, IATA

· Transportgefahrenklassen
· ADR, IMDG, IATA
· Klasse

· Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA

· Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar.
· Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code

· Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen 15 Rechtsvorschriften
· Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
· VOC EU 2,29 %

· Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
· UVV: "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" (VBG 23)
· Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

16 Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherungvon Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Änderungen gegenüber letzter Ausgabe vom 16.05.2007in den Punkten : *
· Relevante Sätze
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitsdatenblatt
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Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. · Datenblatt ausstellender Bereich:
IGG-AD Ingenieurbüro für Gefahrstoff- und GefahrgutberatungBismarckstraße 10D-68623 LampertheimFax: 0049-(0)6206-58422 http://www.igg-ad.de info@igg-ad.de · Ansprechpartner:
Dr. U. Prinz (u.prinz@igg-ad.de)Dipl.-Chem. H. Hinse (heidrun.hinse@igg-ad.de) · Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the InternationalCarriage of Dangerous Goods by Road)RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning theInternational Transport of Dangerous Goods by Rail)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationICAO: International Civil Aviation OrganizationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsGefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent · * Daten gegenüber der Vorversion geändert

Source: http://www.fakolith.de/de/downloads/documents/pdf/SD_FK_25_DE.pdf

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