Med-2005-www.doc

Beispielliste zulässiger Medikamente

Die nachfolgenden Listen beinhalten eine Auswahl erlaubter Medikamente. Deren Gebrauch
ist mit den Dopingbestimmungen der WADA vereinbar. Bei nationalen und internationalen
Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen Weltverbandes. Im Zweifelsfall sollte mit dem
Verbandsarzt Rücksprache genommen werden.
Die Medikamente sind in verschiedene Gruppen eingeteilt; das Gliederungsschema berücksichtigt in erster Linie Leitsymptome bzw. Beschwerden. In jeder Gruppe sind die Medikamente in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das gleiche Medikament kann in mehreren Gruppen aufgelistet sein.
Die Rote Liste 2005-1 (Arzneimittelverzeichnis für Deutschland) ist - von wenigen
Ausnahmen abgesehen - Basis dieser Beispielliste zulässiger Medikamente. Von den rund
9000 Präparaten der Roten Liste wurden ca. 6% für diese Beispielliste zulässiger
Medikamente ausgewählt. Die Auswahl ist subjektiv und soll hauptsächlich jene Präparate
erfassen, die bei Sportlern häufiger zur Anwendung kommen. Die Nennung eines Präparates
bedeutet weder Werbung noch Empfehlungen hinsichtlich seiner Wirksamkeit.
Die vorliegende Beispielliste zulässiger Medikamente nennt zur Vorbeugung und Behandlung verschiedener Beschwerden und Erkrankungen beispielhaft Wirkstoffe und die Handelsnamen (Monosubstanzen) oder nur die Handelsnamen von erlaubten Medikamenten. Wenn beabsichtigt wird, andere, hier nicht aufgelistete Präparate zu verwenden, sollte gewissenhaft geprüft werden, ob alle Bestandteile dieses Präparates auch tatsächlich erlaubt sind. Im Analogieschluss ist es in vielen Fällen möglich, weitere, in dieser Liste nicht aufgeführte Präparate auszuwählen. Rp bedeutet rezeptpflichtig. In der Roten Liste steht häufig der gleiche Handelsname für mehrere Darreichungsformen oder der Hauptname erhält ergänzende Begriffe, wenn es sich um Kombinationen handelt. Wenn alle Darreichungsformen und Kombinationen, die den gleichen Hauptnamen tragen, erlaubt sind, wird lediglich dieser Hauptname genannt. Die Darreichungsform wird genannt, wenn es für das Verständnis wichtig erscheint oder nur bestimmte Darreichungsformen erlaubt sind. Beispielsweise gibt es von Magnesium 18, Loperamid 11, Voltaren und Ibuprofen jeweils 10 Darreichungsformen auch von unterschiedlichen Herstellern. In der Beispielliste zulässiger Medikamente ist nur der Hauptname aufgeführt. Daraus kann abgeleitet werden, dass alle übrigen Präparate erlaubt sind. Bei einzelnen Gruppen wurden ergänzende Anmerkungen gemacht, um auf Besonderheiten hinzuweisen oder Verwechslungen zu vermeiden.

Gruppenverzeichnis

Schnupfen
Augen- und Ohrenbeschwerden
Bronchitische Beschwerden
Grippale Infekte, Fieber
Kopf- und Zahnschmerzen sowie Menstruationsbeschwerden
Halsschmerzen
Asthmatische Beschwerden
Allergien, Heuschnupfen
Magen- und Darmbeschwerden einschließlich Sodbrennen
Übelkeit und Erbrechen
Durchfall und Verstopfung
Gallen- und Nierenkoliken
Kreislaufbeschwerden
Schlafstörungen
Kontrazeptiva (Antibabypille)
Antibiotika
Hauterkrankungen
(z. B. Hautinfektionen durch Bakterien, Viren und Pilze einschließlich Akne; Juckreiz und Ekzeme; Hämorrhoidenmittel; Akute Verletzungen
(siehe auch Muskel- und Gelenkbeschwerden) Muskel- und Gelenkbeschwerden
(insbesondere nichtsteroidale Antirheumatika - NSAR) Weitere zur Behandlung orthopädischer Beschwerden
eingesetzte Medikamente
Vitamin-, Mineral- und Spurenelementpräparate
Sog. Immunstimulantien und Immunglobuline
Impfungen
Schnupfen (Nasentropfen und -spray)
- Xylometazolin z.B.
Imidin
- weitere Mittel mit vergleichbaren Inhaltsstoffen z.B. Nasivin - sonstige Mittel z.B. Coldastop Nasen-Öl Rhinomer Weitere Medikamente gegen allergische Rhinitis, z. B. Heuschnupfen, siehe unter "Allergien, Heuschnupfen" Augen- und Ohrenbeschwerden (Tropfen, Salben)

- Cromoglycinsäure z.B.
DNCG Augentropfen
Opticrom
Vividrin antiallergische Augentropfen
- Dexamethason* z. B.
Dexa-Polyspectran* Rp
Isopto-Dex* Rp
Isopto-Max* Rp
- sonstige Mittel
Allergopos N
Antistin-Privin Augentropfen
Aureomycin Augensalbe
Bepanthen Augen- und Nasensalbe Cerumenex N Efemolin Vidisept Yxin Zovirax Augensalbe Rp * Der Gebrauch ist anzeigepflichtig. Hinweise hinten Bronchitische Beschwerden

- Acetylcystein z. B.
ACC
Mucret Rp
- Ambroxol z. B.
Ambroxol
Bronchopront
Mucosolvan
stas-Hustenlöser
- Bromhexin z. B.
Bisolvon
Bromhexin
- Codein z. B.
Bronchicum Mono Codein

- sonstige Mittel z. B.
Bronchoforton
Bronchicum
Capval (Noscapin)
Gelomyrtol Locabiosol Melrosum Pinimenthol Sedotussin Silomat Sinupret Soledum Transpulmin Umckaloabo Grippale Infekte, Fieber (Saft, Tabletten, Tropfen)

- Acetylsalicylsäure z. B.
Aspirin
ASS
Boxazin
- Ibuprofen z. B.
Contraneural Rp
Ibuprofen
- Paracetamol
z. B.
Ben-u-ronnex
Paracetamol
Sinpro N

- sonstige Mittel z. B.
Contramutan D/-N
Dolviran N (enthält u. a. Codein)
Schmerzmittel einschließlich
Menstruationsbeschwerden
Halsschmerzen (Mund- und Rachentherapeutika)
Bepanthen Betaisodona Mund-Antiseptikum Bromhexin Dobendan Dolo-Dobendan Dontisolon* Dorithricin original Halstabletten Dynexan Dynexan Mundgel Emser Pastillen Frubienzym Halsschmerztabletten Hexoral JHP Rödler Isla-Moos Kamillosan Mundspray Laryngomedin N Lemocin Lutschtabletten Lemocin CX Gurgellösung Mallebrin Meditonsin Moronal Suspension Salviathymol N Asthmatische Beschwerden

- Cromoglicinsäure z. B.
Cromo
DNCG
Intal
- Theophyllin z. B.
Theophyllin

- sonstige Mittel z. B.
Atrovent

Glukokortikosteroide* nur zur Inhalation erlaubt (* der Gebrauch ist
genehmigungspflichtig s. hinten):
z. B.
AeroBec*
Sanasthmax* Rp Sanasthmyl* Rp Ventolair*
Der Einsatz von Beta-2-Agonisten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ihre
Anwendung ist nur als Inhalation
(als Diskus, Dosier-Aerosol, Lösung, Pulver u.a.) erlaubt.
Zum Gebrauch Genehmigung nach ATUE, früher TUE-2 (s. hinten):

- Formoterol z. B.
Foradil Rp
Symbicort* (und Budesonid) Rp
- Salbutamol z. B.
Apsomol

- Salmeterol z. B.
aeromax

- Terbutalin z. B.
Aerodur

weitere Wirkstoffe müssen nach TUE, früher TUE-1 genehmigt werden. Wie z. B.:.
Fenoterol z. B.
Berodual
Ditec Rp
Partusisten Rp
Reproterol z. B.
Aarane

Verboten in jeder Darreichungsform
Clenbuterol (z. B. Spiropent®, Spasmo-Mucosolvan®)
Allergien, Heuschnupfen

- Cetirizin
Cetirizin
Xusal
Zyrtec
Zyrtec Duo (mit Pseudoephedrin)
- Cromoglicinsäure z. B.
Colimune
Intal
Lomupren
Opticrom
Vividrin
- Dexametason* z. B.
Dexa-Rhinospray Mono*

- Mometason*
Nasonex*

- sonstige Mittel z. B.
Aerius Rp
Lisino
Livocab-Nasenspray
Lorano
Mizollen
Nasivin Pulmicort Topinasal* Rp Syntaris* Magen- und Darmbeschwerden
einschließlich
Sodbrennen

- Loperamid z. B.
Imodium

- Metoclopramid z. B.
MCP

- sonstige Mittel z. B.
Agiocur
Agiolax
Aludrox
Antra
Gaviscon Gelusil Hepa-Merz Hylak N Iberogast Kohle-Tabletten Kompensan Kreon Lefax Maalox Maaloxan Medilet Meteosan Meteozym Motilium Omniflora Pankreatin Pankreoflat Pankreon Pantozol
Vorsicht! Tepilta (Oxatacain) kann
zu den verbotenen Wirkstoffen
Phentermin und Mephentermin metabolisieren
Übelkeit und Erbrechen
Durchfall und Verstopfung

- Loperamid z. B.
Imodium

- sonstige Mittel z. B.
Agaroletten
Agiolax
Depuran
Dulcolax
Glycilax
Hepaticum-Lac-Medice
Kohle-Tabletten
Kohle-Hevert
Laxoberal
Medilet
Mediolax Metifex Neda Früchtewürfel Perenterol Tannacomp Tannalbin Tirgon Traxaton Gallen- und Nierenkoliken
Kreislaufbeschwerden

Verboten:
Agit plus (mit Etilefrin)
Schlafstörungen

- Benzodiazepine z. B.
Tetrazepam Rp
- sonstige Mittel z. B.
Atosil
Kontrazeptiva
Antibiotika
Alle Präparate, die ausschließlich Antibiotika enthalten Hauterkrankungen
(z. B. Hautinfektionen durch Bakterien, Viren und Pilze einschl. Akne; Juckreiz und Ekzeme; Hämorrhoidenmittel, Wundbehandlungsmittel) Bepanthen Betaisodona Canesten Clotrimazol Collomack Contractubex Daktar z. T. Rp Decoderm Dermi-cyl Allerg Salbe Desitin Elacutan Epi-Pevaryl Fucidine Kamillosan Kortikoid-ratiopharm Rp Lamisil Locacorten-Vioform Rp Loceryl Lomaherpan Lotricomb Soventol Soventol HC z. T. Rp Tannolact Tonoftal Topisolon Akute Verletzungen
(siehe auch Muskel- und Gelenkbeschwerden)
- Bromelain z. B.
Bromelain -POS
Phlogenzym
Traumanase forte
- Diclofenac z. B.
Arthotec

- Ibuprofen z. B.
Contraneural Rp
Dolgit

- sonstige Mittel
z. B.
Aniflazym
Traumeel S
Wobenzym N
Externa (z. B. Salben):
Algesal
Dolobene
Dolo-cyl Öl
Elmetacin
Enelbin
Etrat
Felden-top
Finalgon
Hepa-Gel
Heparin
Hirudoid
Kytta
Kytta-Balsam f
Mobilat
Phlogont
Reparil
Rheumon
Salhumin
Spolera
Spondylon Einreibung
Sportupac M
Thrombophob
Trauma-cyl salbe
Traumon
Varicylum-S Salbe
Venalitan
Voltaren Emulgel
Muskel- und Gelenkbeschwerden
(insbesondere nichtsteroidale Antirheumatika - NSAR)
- Diclofenac z. B.
Allvoran

- Ibuprofen z. B.
Dolormin
Ibuprofen
Optalidon 200
- Indometacin z. B.
Elmetacin
Indometacin
- Ketoprofen z. B.
Alrheumun

- Naproxen z. B.
Naproxen
Proxen Rp
- sonstige Mittel z. B.
Ambene
Contraneural Rp Dolo-cyl Öl Dolo-Neurobion Felden Rp Phlogont Piroxicam Weitere zur Behandlung orthopädischer
Beschwerden eingesetzte Medikamente
anabol-loges Dona 200-S Hyalart Rp Keltican N Limptar N Musaril Spondyvit Symphytum Komplex Amp. Synvisc Zeel Vitamin-, Mineralstoff- und
Spurenelementpräparate
anabol-loges Aquo-Cytobion 500 Betabion Biomagnesin BVK Roche Calcium Cebion Cetebe Curazink Cytobion Elotrans Eryfer E-Vitamin-ratiopharm Ferrlecit ferro sanol Folgamma Folsan frubiase calcium forte Rp frubiase calcium T Hexobion Inzelloval Inzolen Kalinor Kendural Löscalcon Lösferron Macalvit magnerot Magnesiocard Magnesium-Diasporal Magnesium Verla Magnetrans Medivitan N Mg 5 - Longoral Multibionta Multivitamin Neuro-Effekton B Phosetamin Polybion selenase Vigantoletten Vitamin A+E-Hevert Vitamin B1-ratiopharm Vitamin B6-ratiopharm Vitamin B12-ratiopharm Sog. Immunstimulantien und Immunglobuline
Contramutan Echinacea Echinacin Esberitox Gripp-Heel Infekt-Komplex L Ho-Fu-Complex IRS 19 Rp Luivac Rp Lymphozil Pascotox Resistan Ribomunyl Impfungen

Keine Beschränkungen.
Impfungen sollten rechtzeitig geplant, aufeinander abgestimmt und nach Möglichkeit in der
wettkampffreien Zeit durchgeführt werden.
Der Gebrauch der Beta-2-Agonisten Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin
sowie eines Glukokortikoids als Inhalation ist genehmigungspflichtig (ATUE, früher TUE-2).
Die übrigen Beta-2-Agonisten unterliegen dem Genehmigungsverfahren nach TUE, früher
TUE-1.
D-Kadersportler weisen die erforderliche Inhalationsbehandlung mit einem Beta-2-
Agonisten bzw. einem Glukokortikoid durch eine einfache Bescheinigung des behandelnden
Arztes nach. Diese Bescheinigung wird bei einer Dopingkontrolle vorgelegt und von dem
Kontrolleur dem Orginalprotokoll beigefügt. Aus der Gruppe der Beta-2-Agonisten dürfen nur
die Wirkstoffe Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation eingesetzt
werden. Vor internationalen Starts muss eine ATUE bei der NADA eingeholt werden.
Nähere Informationen und die erforderlichen Formulare sind unter www.nada-bonn.de zu
finden und herunter zu laden.
Krankheit und Sport - Vier Fragen und Antworten
Was tun bei Krankheit?
Ansprechpartner bei Krankheiten sollte zuerst immer der Verbandsarzt oder der zuständige Arzt am OSP oder der Schule sein. Dieser kann entsprechende Erkrankungen bestens diagnostizieren und auch geeignete Medikamente verabreichen. Zudem ist er über das aktuelle Doping-Reglement informiert. Bei Besuchen des Hausarztes sollte dieser darauf hingewiesen werden, dass man Leistungssportler ist und dem Doping-Kontrollsystem unterliegt. Wenn ein Medikament nicht in der „Beispielliste“ enthalten ist?
Die Beispielliste ist ein Auszug aus der Vielzahl an Medikamenten, die in der „Roten Liste“ zusammengestellt sind. Mit einer Anfrage bei der NADA kann geklärt werden, inwieweit das Medikament und die Wirkstoffe mit dem Dopingreglement vereinbar sind. Krank im Ausland - Was muss beachtet werden?
Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe häufig unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollte der Arzt oder Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sein eine entsprechende Auskunft zu erteilen, so sollte man sich umgehend an den zuständigen Verbandarzt oder auch an die NADA wenden. In einigen Ländern (z.B. USA, Großbritannien) bieten die dortigen Antidoping-Agenturen auch entsprechende Abfragen im Internet an. Wo gibt es weitere Informationen?
Weiterführende Informationen zum Thema Regelwerk und Erkrankungen finden sich auf der Internetseite der NADA unter www.nada-bonn.de, vor allem auch für das Vorgehen bei chronischen Erkrankungen (Asthma, etc.) oder auch bei anzeigepflichtigen Behandlungen. Weiterführende Hinweise zum Thema Nahrungsergänzungsmittel finden sich auf der Hopmepage des Kölner Instituts für Biochemie www.dopinginfo.de. Daneben stehen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen auch lokale Beratungsstellen als Anlaufpunkte zur Verfügung. Die NADA haftet nicht für die Inhalte erteilter Auskünfte, die im Rahmen von Anfragen über die Zulässigkeit der Verwendung eines bestimmten Medikamentes oder der Anwendung einer Methode („Me dikamentenanfragen“) erteilt werden, sofern seitens der NADA kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt auch für mögliche Schäden die aufgrund der Erteilung einer unrichtigen Auskunft entstanden sind. Weder durch das Informationsangebot auf den Internetseiten der NADA, noch durch die Erteilung von individuellen Auskünften im Rahmen von Medikamentenanfragen entstehen Informations- oder Beratungsverträge zwischen den Nutzern und der NADA mit Wirkung für oder gegen die NADA. Die Auskünfte dienen ausschließlich einer Information des Nutzers in Form einer Wissenserklärung. Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung der NADA. Jeder Nutzer handelt insofern nur auf eigene Gefahr 15.03.05 Cl

Source: http://www.bvw-billard.de/Download/Anti_Doping/Beispielliste%20zul.%20Medikamente.pdf

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