Erläuterungen zur Antragsstellung ÖSTERR. ANTI-DOPING-COMITÉ 1040 WIEN PRINZ-EUGEN-STRASSE 12 TEL. +43/1/505 80 35 Stand: 01.01.2004 Internationale Standards für den Einsatz von verbotenen Wirkstoffen zur Behandlung
WADA-Code International Standard for Therapeutic Use Exemptions (TUE)
Der Code erlaubt Sportlern und ihren behandelnden Ärzten um die Ausnahmegenehmigung nachzusuchen,verbotene Wirkstoffe oder Methoden zur Behandlung von (chronischen) Erkrankungen einzusetzen.
Es gibt zwei Ebenen des Entscheidungsprozesses, und zwar (1) TUE – Standard für (chronische) Erkrankun-gen und (2) TUE – Abbreviated Process ein vereinfachtes Verfahren nur für den Einsatz der Beta-2-AgonistenFormoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin zur Inhalation und Glukokortikoide bei nicht systemischerAnwendung.
Der internationale Standard für TUE enthält Kriterien für die Beurteilung, die Weitergabe der Informationen,die Zusammensetzung der Ärztegruppe (TUEC-Committee) und den Anerkennungsprozess.
Die erforderlichen Formulare für die Ausnahmegenehmigungen finden sich im Downloadbereich oder hier anklicken:
Medizinische Ausnahmegenehmigung – Standard (TUE-1)
Medizinische Ausnahmegenehmigung – vereinfachtes Verfahren (TUE-2)
Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden. (1) TUE – Standard für chronische Erkrankungen wie z.B. Morbus Crohn, insulinpflichtiger Diabetes
mellitus., rheumatische Erkrankung, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom, Glaukom, Herz-/Kreislauferkrankungen
• Der Sportler füllt mit seinem behandelnden Arzt das in Frage kommende Formular (TUE-1) aus.
• Der Sportler stellt über den nationalen Fachverband (NF) einen Antrag, laut WADA-Liste verbotene
Wirkstoffe oder verbotene Methoden (im folgenden nur Wirkstoffe genannt) zur Behandlung ein-setzen zu dürfen.
• Der Ltd. Verbandsarzt sollte informiert werden. Er kann eine Stellungnahme abgeben.
• Der Antrag für internationale Spitzensportler wird vom NF an den internationalen Verband (IF) weiter-
geleitet. Die übrigen Anträge werden dem ÖADC zugestellt.
• Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem nächsten Wettkampf gestellt werden.
• Dem Antrag ist eine vom behandelnden Arzt erstellte ausführliche Krankengeschichte, einschließlich
aller erforderlichen diagnostischen Maßnahmen sowie eine eindeutig belegte Diagnose als ver-schlossene Arztsache beizufügen.
• Der behandelnde Arzt muss die Medikation ausführlich begründen und auch darlegen, warum keine
andere Therapie eingesetzt werden kann. Die ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen sollen nichtälter als drei Monate sein.
• Die Medikation darf keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken.
• Der Einsatz verbotener Wirkstoffe, um erniedrigte Spiegel von endogenen Hormonen anzuheben, ist
nicht als akzeptable therapeutische Maßnahme anzusehen.
• Zu den Unterlagen gehören auch Hinweise zur Sportart, Disziplin und Leistungsstand.
• Das Ergebnis mit entsprechender Begründung geht in schriftlicher Form an den Sportler.
• Er erhält weiterhin ein Schriftstück (Certificate of Approval) mit dem Hinweis auf die genehmigten
Medikamente zur Weitergabe an seinen Fachverband bzw. das ÖADC und zur Vorlage bei einer Dopingkontrolle. ÖSTERR. ANTI-DOPING-COMITÉ 1040 WIEN PRINZ-EUGEN-STRASSE 12 TEL. +43/1/505 80 35 FAX +43/1/505 63 91 office˱oeadc.or.at (2) TUE – Abbreviated Process vereinfachtes Verfahren Beta-2-Agonisten und Glukokortikiode als Inhalation
• Der Sportler füllt mit seinem behandelnden Arzt das in Frage kommende Formular (TUE-2) aus.
• Der Sportler meldet (Notification) den aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Einsatz von
Beta-2-Agonisten (Formoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin) und/oder Glukokortikoide als Inhalation seinem NF. Die Meldung für internationale Spitzensportler wird vom NF an den IF weiter-geleitet. Die übrigen Anträge werden dem ÖADC zugestellt.
• In dem Formular ist vom behandelnden Arzt eine eindeutig belegte Diagnose anzugeben. Die Unter-
suchungsbefunde – insbesondere die Lungenfunktionsprüfungen – müssen auf Anfrage vorgelegtwerden. Bei international startenden Sportlern sind die Regeln des IOC bzw. des jeweiligen IF zu beachten.
• Der Name des Medikamentes, die Dosierung, Art und Dauer der Anwendung müssen angegeben
• Der behandelnde Arzt muss darlegen, warum keine andere Therapie eingesetzt werden kann.
• Der Sportler erhält vom ÖADC ein Schriftstück, in dem der Eingang des Formulars TUE-2 bestätigt
und festgestellt wird, dass die Medikation mit dem WADA-Code International Standard for Thera-peutic Use Exemptions (TUE-2) übereinstimmt. Nicht systemische Anwendung von Glukokortikoiden
• Nicht systemische Anwendung von Glukokortikoiden wird hier definiert als Inhalation (s.v.), als
örtliche Anwendung (After, Augen, Haut, Nase und Ohren) oder als Injektion in Gelenke, an Muskel-und Sehnenansätze usw.
• Nach der Behandlung wird das Formular TUE-2 vollständig ausgefüllt. D. h. vom behandelnden
Arzt ist eine eindeutig belegte Diagnose anzugeben ebenso wie der Name des Medikamentes, dieDosierung, Art und Dauer der Anwendung.
• Der behandelnde Arzt muss darlegen, warum keine andere Therapie eingesetzt werden kann.
• Der Sportler erhält das ausgefüllte Formular zur Weitergabe an seinen NF bzw. das ÖADC. Der
Sportler sollte eine Kopie bei sich tragen, um sie bei einer Wettkampfdopingkontrolle vorlegen zukönnen.
Bei erforderlicher Notfallbehandlung mit Glukokortikoiden, bei der kein Formular TUE-2 vorliegt, muss die Behandlung auf einer kurzen Bescheinigung – wie vorne beschrieben – dokumentiert und dem Sportler mitgeben werden.
Cape Regional Physicians Associates 11 Village Dr Patient Name_______________________ Date__________ Headache History DO YOU HAVE MORE THAN ONE HEADACHE TYPE? □ yes □ no ***If yes, please use one history sheet for each. *** 1. ONSET OF FIRST HEADACHE: I was : □ younger than 20 □ 20-30 □ 30-50 □ over 50 years old 2. PRECIPITATING EVENT (trigger of first headache):
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